TuS Oppenau 1905 e.V. - Abteilung Turnen
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Tarife zur Miete der Turnerhütte (gültig ab 1.1.2019)

 

Preis für 1 Tag inkl. Übernachtung

140,00 €          

Preis für 2 Tage inkl. Übernachtung

250,00 €

Preis für jeden weiteren Tag

125,00 €

Nebenkosten (Strom, Wasser, Öl, ....)

inklusive

Endreinigung

35,00 €

Anzahlung, bzw. Kaution (im Voraus zu bezahlen)

150,00 €

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Turnerhütte

1. Darstellung der Hütte
Abbildungen im Internet stellen nur Teile der Einrichtung, zur Zeit der Aufnahmen, dar.

2. Ablauf der Online Buchung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird die Buchung verbindlich. Der gebuchte Termin wird fix reserviert. Der namentlich genannte Besteller des Mietobjektes ist gleichzeitig verantwortliche Ansprechperson des Vermieters in allen Mietangelegenheiten des Buchungsvorganges.
Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung, bzw. Kaution in Höhe von 150.-EUR fällig (zahlbar innerhalb von 7 Werktagen). Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Werktagen geleistet, bzw. bei kurzfristigen Buchungen termingerecht, vor Mietantritt, so kann vom Vermieter die Buchung widerrufen werden. Nach Eingang der Anzahlung erhält der Mieter die notwendigen Informationen zur Anreise (Schlüsselübergabe, Anreiseunterlagen, etc.). Der restliche Mietbetrag ist mind. 3 Wochen vor Reiseantritt zu überweisen. Beträgt die Frist zwischen Buchung und Reiseantritt 21 oder weniger Tage ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

3. Stornierung
Jede Stornierung ist schriftlich bekannt zu geben.
Die Stornokosten, bei Absage ab 21 Tage vor Mietbeginn, betragen 100.-EUR.
Kann der Vermieter die Unterkunft auf Grund von Witterungseinflüssen oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen nicht zur Verfügung stellen, wird die Anzahlung und Kaution vom Vermieter rückerstattet.

4. Nebenkosten / Kaution
Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung) sind im Mietpreis enthalten.
Kosten für die Endreinigung (siehe Preistabelle) und angefallene Telefongebühren (Abrechnung nach Gebührenzähler) werden separat berechnet.
Werden keine Schäden gemeldet oder nach Mietbeendigung durch den Vermieter festgestellt, wird die Kaution mit der Endabrechnung zurückerstattet. Andernfalls wird die Kaution bis zur Schadensbegleichung durch die Gruppe einbehalten und ggf. aufgerechnet.
Die Kaution wir zudem einbehalten, wenn die Räumlichkeiten nach Mietende nicht „Besenrein“  übergeben werden (verschmierte Wände, Getränke- bzw. sonstige Rückstände auf dem Fußboden, unterlassene Müllentsorgung etc.)

5. Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt darf nur von der Gruppe/Personen die die Unterkunft gebucht hat belegt werden. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Natur und Umwelt sowie auf Mitmenschen, die sich auf dem Freizeitgelände Kleinebene aufhalten, genommen werden.
Die Schlaf- und Aufenthaltsräume, sowie der Außenbereich der Hütte, ist nach Beendigung des Mietverhältnisses "Besenrein" zu verlassen (das Freigelände ist von Flaschen, Büchsen, Papier usw. zu reinigen).
Im Küchenbereich sind die Arbeitsflächen, Kühlschränke und Herd zu säubern, sowie die Spülmaschine auszuräumen.
Verursacht der Mieter oder Mitbenutzer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Hüttenwart zu melden. Der Mieter haftet für alle, von ihm oder von Mitbenutzern verursachten Schäden. Gleiches gilt, wenn die Unterkunft nicht an die Nachmieter übergeben werden kann.
Für Schäden haften die Mitglieder der Gruppe als Gesamtschuldner (vgl. § 426 BGB)
Während des Aufenthaltes angefallener Müll ist vom Mieter auf eigene Kosten, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, zu entsorgen.
Da sich die Unterkunft auf einem Freizeitgelände der Stadt Oppenau befindet, ist in jedem Falle den angebrachten Schildern der Stadt bzw. den Anweisungen der Forstbeamten Folge zu leisten.
Offene Feuerstellen sind auf dem ganzen Gelände nicht erlaubt.

6. An- und Abreise
Die Anreise erfolgt ab 15 Uhr, am Abreisetag muss die Unterkunft ab 10 Uhr für die Endreinigung zur Verfügung stehen. Abweichende Anreise- bzw. Abreisezeiten sind mit dem Hüttenwart abzusprechen.

7. Hüttenordnung – Hüttenwart – Hausrecht
Die, in der Hütte ausliegende, Hüttenordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Schäden die durch Nichtbeachtung der Hüttenordnung entstehen, gelten als schuldhaft verursacht und die Gruppe haftet hierfür nach den gesetzlichen Regelungen.
Der Hüttenwart bzw. eine von ihm benannte Personen übt im Namen und Auftrage des Vermieters das Hausrecht aus und überwacht die Einhaltung der Hausordnung bzw. die Vereinbarungen der AGB. Er ist auch während eines Aufenthaltes einer Gruppe uneingeschränkt zum Betreten der Hütte, einschließlich sämtlicher Räume, berechtigt.

 

Hüttenordnung Kleinebene

Sicherheitsvorschriften sind wie folgt zu beachten:
- Rauchen und offenes Feuer in den Schlafräumen ist verboten.
- Fluchtwege in den Schlafräumen sind stets freizuhalten.
- Fensterläden in den Schlafräumen während der Nachtruhe nicht verriegeln.

Für den Notfall sind folgende Punkte zu beachten bzw. zu gebrauchen:
- Feuerlöscher / 1x beim Telefon und 1x im Heizungsraum vorhanden.
- Erste Hilfe Koffer im oberen Fach des Putzschranks vorhanden.
- Telefon / kann nur für Ortsgespräche benutzt werden.
- Telefonliste mit Notdiensten.

Sauberkeit:
- Reinigungsutensilien befinden sich im Putzschrank und unter der Spüle.
- Die Inneneinrichtung sowie die Aussenanlage ist pfleglich zu behandeln.
- Geschirr ist nach dem Aufenthalt wieder sauber im Geschirrschrank einzuräumen.
- Tische und Ablagen sind zu reinigen.
- Herd und Backofen sind zu säubern.
- Der Kühlschrank ist zu säubern.
- Fußböden sind besenrein zu reinigen / bei Kleberesten auch nass aufzuwischen.
- Der Aussenbereich rund um die Hütte ist sauber zu halten.
- Sitzbereich – Pergola ist besenrein zu übergeben.
- Sämtlicher angefallener Müll ist mitzunehmen !
- Toiletten / Duschräume sind zu reinigen, Mülleimer zu leeren.
- Keine Getränke und Speisen mit ins Matratzenlager nehmen.
- Keine Schuhe mit ins Matratzenlager nehmen.

Zelten:
- Eine Genehmigung für das Zelten bei der Hütte kann seitens des TuS Oppenau nicht erteilt werden – hierfür ist nur die Stadtverwaltung zuständig.

Grillen:

- Grillen nur mit modernen Kugel-Holzkohlegrill-, Gasgrill- oder Elektrogrillstationen, Gasbräter oder Smoker direkt vor der Pergola erlaubt.

- Asche, Holzkohlereste dürfen nicht im Wald entsorgt werden.

- Herkömmliche Holzkohlegrill ohne Abdeckungen sind nicht erlaubt.

- Offene Feuer, Lagerfeuer, usw. sind strengstens untersagt.

- Feuerlöscher muss  während des Grillbetriebes in unmittelbarer Nähe der Grillstation bereitstehen.

- Öffentliche Warnhinweise und Vorschriften seitens der Stadtverwaltung sind in jedem Fall zu beachten.

- Möglichkeit zu Grillen bietet auch die ca. 75 m von der Turnerhütte entfernte Grillstelle. Die Grillstelle kann beim Ordnungsamt Oppenau reserviert werden. Link

Sportanlagen:
- Das gesamte Freizeitgelände "Kleinebene" ist öffentlich und grundsätzlich für "Jedermann" zugänglich und nutzbar. Sportabteilungen des TuS Oppenau haben bei der Nutzung jedoch den Vortritt.

Hunde:
- sind grundsätzlich erlaubt, jedoch nicht im Matratzenlager.

Nachtruhe
- Vor 22:00 Uhr wird aus Rücksicht zur Nachbarschaft darum gebeten Lärm zu vermeiden und Musik auf eine angemessene Lautstärke zu beschränken.

- Nach 22:00 Uhr ist keine Beschallung außerhalb der Turnerhütte erlaubt. Fenster und Türen sind entsprechend zu schließen.


Die Turnabteilung des TuS Oppenau wünscht Ihnen einen schönen Aufenthalt!